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Nds. Corona-VO ab 25.08.2021

24.08.2021

Die ab 25.08.2021 geltende Nds. Corona-Verordnung enthält auch wieder besondere Regelungen für den allgemeinen Sportbetrieb, allerdings nur für den Sport in geschlossenen Räumen (Sporthallen) in Abhängigkeit von in der Verordnung festgelegten Warnstufen.

Die Corona-VO (Stand: 24.08.2021) ist als Anlage beigefügt.  

 

Werden diese Warnstufen nicht erreicht, kann unter Einhaltung des vom Verein festgelegten Hygienekonzepts der Sportbetrieb in geschlossenen Räumen ohne besondere Einschränkungen stattfinden.

Wird das Erreichen der Warnstufe 1 im Landkreis Göttingen durch den Landkreis Göttingen festgestellt, dann wird gemäß § 8 der neuen Corona-VO die Teilnahme am Sportbetrieb in geschlossenen Räumen auf geimpfte, genesene und getestete Personen beschränkt.

 

Der Sportbetrieb im Freien bleibt davon unberührt.