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Datenschutz nach DSGVO

20.05.2018

Die ab 25.05.2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt auch für die Ver- und Bearbeitung personenbezogener Daten durch Vereine wie den MTV Förste.


Was ändert sich ab 25.05.2018:

Für bisherige Vereinsmitglieder ändert sich nichts, da der "Schutz der personenbezogenen Daten der Vereinsmitglieder" auch vor dem 25.05.2018 bereits aktiv betrieben wurde und die mit der Beitrittserklärung erhobenen Daten nur für die satzungsgemäßen Vereinszwecke verwendet wurden. 

 

Neu ist, dass alle Vereinsmitglieder über die Art und den Umfang der Verarbeitung der personenbezogenen Daten informiert werden müssen. Dazu wird auf die Anlage "MTV Förste - Informationspflicht nach Art. 13 und 14 DSGVO" verwiesen.

 

Neu ist auch, dass Neumitglieder neben einer an die Anforderungen der DSGVO angepassten Beitrittserklärung auch eine "Einwilligung in die Datenverarbeitung beim MTV Förste" ausfüllen und unterschrieben abgeben müssen.

 

Bild zur Meldung: Datenschutz nach DSGVO