Im Landkreis Göttingen gilt ab 19.11.2021 die 2G-Regel für den Sport in geschlossenen Räumen!

18.11.2021

Das bedeutet, dass an den Übungsstunden des MTV Förste, die in den Turnhallen oder anderen geschlossenen Räumen stattfinden, nur noch erwachsene Personen anwesend sein dürfen, die nachweislich gegen Covid-19 vollständig geimpft, oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind.

 

Gleiches gilt für Personen, die vor oder nach dem Sport im Freien einen Umkleideraum zum Bekleidungswechsel oder zur Körperreinigung betreten wollen. 

 

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der 2G-Beschränkung nicht betroffen.

 

Zum Nachweis des G-Status der anwesenden erwachsenen Personen müssen die Übungsleiterinnen und Übungsleiter für jede Übungseinheit, die in einem geschlossenen Raum stattfindet, eine Anwesenheitsliste ausfüllen und diese nach der Übungseinheit in den Briefkasten beim MTV Vereinsheim einwerfen.

 

Bild zur Meldung: Im Landkreis Göttingen gilt ab 19.11.2021 die 2G-Regel für den Sport in geschlossenen Räumen!